Serviceübersicht
Das landesweite Radverkehrsnetz NRW kann hier in einer Kartenansicht online betrachtet werden.
Im Landesnaturschutzgestz NRW (LNatSchG NRW) mit Wirkung vom 25.11.2016 wurde das Führen von Pferden dem Reiten gleichgestellt. Sie benötigen daher auch für das Führen von Pferden in der freien Landschaft und im Wald ein Reitkennzeichen. Unter den Begriff "Pferd" fallen im Sinne des LNatSchG NRW alle Tiere der Gattung "equus". Dazu gehören nicht nur die großen Pferderassen, sondern auch Ponys und Esel. Vor diesem Hintergrund gilt die Kennzeichnungspflicht auch für Esel und Ponys, die geritten oder geführt werden. Jeder, der in der freien Landschaft oder im Wald reitet oder ein Pferd führt, muss ein gut sichtbares, beidseitig am Pferd angebrachtes gültiges Kennzeichen führen. Gültig ist das Reitkennzeichen nur mit der aufgeklebten Jahresplakette des jeweils laufenden Kalenderjahres. Die Jahresplakette gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs immer nur für ein Kalenderjahr. Nach dem 31. Dezember des jeweiligen Jahres wird sie ungültig und muss für das Folgejahr erneuert werden.
Freizeit und Tourismus im Kreis Recklinghausen und der Stadt Bottrop.
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