Reitkennzeichen
Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet oder ein Pferd führt, muss ein gültiges Reitkennzeichen am Pferd führen. Unter den Begriff "Pferd" fallen im Sinne des LNatSchG NRW alle Tiere der Gattung "equus". Dazu gehören nicht nur die großen Pferderassen, sondern auch Ponys und Esel. Vor diesem Hintergrund gilt die Kennzeichnungspflicht auch für Esel und Ponys, die geritten oder geführt werden.
Jeder, der in der freien Landschaft oder im Wald reitet oder ein Pferd führt, muss ein gut sichtbares, beidseitig am Pferd angebrachtes gültiges Kennzeichen führen.
Gültig ist das Reitkennzeichen nur mit der aufgeklebten Jahresplakette des jeweils laufenden Kalenderjahres.
Die Jahresplakette gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs immer nur für ein Kalenderjahr. Nach dem 31. Dezember des jeweiligen Jahres wird sie ungültig und muss für das Folgejahr erneuert werden.
Im Jahr 2021 darf nur mit der gelben Plakette „21“ geritten werden.
Mit dem gültigen Reitkennzeichen weist der Reiter nach, die vorgeschriebene jährliche Reitabgabe entrichten zu haben. Diese wird ausschließlich und zweckgebunden für die Anlegung und Unterhaltung von Reitwegen eingesetzt.
Kosten für private Reiter
- Erstantrag (Reitkennzeichen + Jahresplaketten): 39,50 Euro
- Folgeantrag (Jahresplaketten): 30,50 Euro
Kosten für Reiterhöfe*
- Erstantrag (Reitkennzeichen + Jahresplaketten): 89,50 Euro
- Folgeantrag (Jahresplaketten): 80,50 Euro
*zu den Reiterhöfen zählen alle diejenigen Einrichtungen, die für die Bereitstellung von Reitpferden an Dritte mittelbar oder unmittelbar Entgelte erzielen. Dazu gehören neben den so benannten Einrichtungen auch Beherbergungsunternehmen oder Reitervereine, die Pferde für ihre Gäste oder Mitglieder bereithalten und an diese gegen Entrichtung eines entsprechenden Entgelts - sei es in Form eines mit dem Beherbergungsunternehmen gesondert vereinbarten oder im Pensionspreis bereits enthaltenen Mietpreises oder in Form eines von einem Reiterverein erhobenen erhöhten Mitgliedsbeitrages oder einer gesonderten Nutzungsgebühr - vermieten.
Bestellung von Reitkennzeichen und Jahresplaketten
Reitkennzeichen und Jahresplaketten können nun auch online bestellt werden.
- Online-Antrag (Je Online-Antrag ist nur eine Antragsauswahl möglich.)
- Antrag auf Ausgabe von Reitkennzeichen und/oder Jahresplaketten zum Ausdrucken
Die jährlich zu erneuernden Jahresplaketten (Aufkleber) können wie bisher auch in formloser Weise telefonisch: 02361/53-6317, schriftlich: Kreis Recklinghausen, Fachdienst Umwelt, Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen oder per E-Mail beantragt werden.
Falls Sie schon Reitkennzeichen aus dem Kreis Recklinghausen besitzen, können weitere Reitkennzeichen ebenfalls formlos beantragt werden.
Die Bezahlung der Gebühren/Reitabgabe erfolgt nach Erhalt der Reitkennzeichen/Jahresplaketten entweder per Überweisung oder per Lastschrift.
Eine interaktive Karte mit Reitwegen im Kreis Recklinghausen finden Sie im Geo-Atlas der Kreisverwaltung.
Rettungspunkte / Hinweis zu Ihrer Sicherheit:
Im Notfall kann z.B. bei Ausritten im Wald eine Rettung nicht innerhalb der Hilfsfrist gewährleistet werden. Damit verletzte Reiter den Rettungskräften ihren Standort im Wald präzise angeben können, wurden über 100 Notfallpunkte mit genauen Standortdaten montiert. Weitere Informationen sowie eine interaktive Karte mit allen Rettungspunkten und einer Standortbestimmung über GPS finden Sie hier.
Zusätzlich wird auf die Unterstützungsmöglichkeit der kostenlosen App „Hilfe im Wald“ hingewiesen. Diese App bietet eine genaue Lokalisierung des Standortes, der im Notfall vom Nutzer an die Leitstelle weitergegeben werden kann.
Weitere Informationen finden Sie hier
Hinweis
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