Serviceübersicht
Das Jobcenter Kreis Recklinghausen bietet in Zusammenarbeit mit dem Portal-Anbieter Civento die Möglichkeit, den Antrag online am Computer auszufüllen
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) werden in der Regel für einen Zeitraum von sechs oder zwölf Monaten bewilligt. Der genaue persönliche Bewilligungszeitraum geht aus dem Bewilligungsbescheid hervor. Personen, die über diesen Zeitraum hinaus weiterhin Grundsicherungsleistungen benötigen, müssen zum weiteren Leistungsbezug rechtzeitig einen Weiterbewilligungsantrag (WBA) stellen. Dies ist auch dann notwendig, wenn sich an der persönlichen Situation nichts geändert hat.
Wer Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) bezieht, muss dem Jobcenter Kreis Recklinghausen umgehend Veränderungen in den persönlichen und/oder wirtschaftlichen Verhältnissen der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft mitteilen. Zum Beispiel, wenn sich die Haushaltsgröße durch die Geburt eines Kindes oder den Auszug eines Mitgliedes verändert, wenn sich in den Wohnverhältnissen oder bei den Einkommensverhältnissen etwas ändert.
Hier bietet das Jobcenter Kreis Recklinghausen die Möglichkeit, Nachrichten sowie Informationen und Unterlagen im Zusammenhang mit der Antragstellung bzw. dem Leistungsbezug SGB II in digitaler Form zu übermitteln.
Hier können Sie ein Gewerbe online anmelden, ummelden und abmelden.
Beantragen Sie die Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.
Begeben Sie sich auf Jobsuche bei der Bundesagentur für Arbeit und bewerben Sie sich online.
Prüfen Sie, wie sich Ihr beruflicher Wiedereinstieg lohnt.
"Beantragen Sie Ihr Führungszeugnis online beim Bundesamt für Justiz.
Das Jobcenter Kreis Recklinghausen ist zuständig für die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Sozialgesetzbuch II, "Arbeitslosengeld II"). Hier gelangen Sie zu den Online-Angeboten des Jobcenters.
- Dieses Symbol weist auf einen externen Link hin. Eine Antragsabwicklung im Portal ist nicht möglich.