iKfz-Online
Informationen zur Dienstleistung
Außerbetriebsetzung und Zulassung online
Mit dem Projekt i-Kfz modernisiert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur das Zulassungswesen. Nach der im Januar 2015 eingeführten i-Kfz Stufe 1, welche die internetbasierte KFZ-Außerbetriebsetzung beinhaltete, folgte im Oktober 2017 die Einführung der i-Kfz Stufe 2, der internetbasierten Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk mit dem bei der Außerbetriebsetzung reservierten Kennzeichen.
Mit Einführung der i-Kfz Stufe 3 zum 01.10.2019 wird die bereits in Teilen realisierte Möglichkeit zur internetbasierten Abwicklung von Zulassungsvorgängen auf alle Geschäftsvorgänge der Neuzulassung, Umschreibung sowie alle Varianten der Wiederzulassung ausgeweitet.
Erstmals wird die vollautomatisierte Antragsbearbeitung und -entscheidung für die Außerbetriebsetzung sowie für die Umschreibung unter Kennzeichenbeibehaltung auch bei Halterwechsel und für die einfache Adressänderung eingeführt. Bei der Umschreibung besteht nun für die neue Halterin / den neuen Halter die Möglichkeit, das Fahrzeug direkt nach Abschluss des internetbasierten Verfahrens in Betrieb zu nehmen.
Erstmals wird die vollautomatisierte Antragsbearbeitung und -entscheidung für die Außerbetriebsetzung sowie für die Umschreibung unter Kennzeichenbeibehaltung auch bei Halterwechsel und für die einfache Adressänderung eingeführt. Bei der Umschreibung besteht nun für die neue Halterin / den neuen Halter die Möglichkeit, das Fahrzeug direkt nach Abschluss des internetbasierten Verfahrens in Betrieb zu nehmen.
Allgemeine Voraussetzungen
Was wird für die Online-Vorgänge benötigt?
Bitte überprüfen Sie Ihre Zulassungsunterlagen auf Vollständigkeit bevor Sie die Sicherheitscodes an der/n Zulassungsbescheinigung/en sowie Kennzeichenschild/ern entfernen.
Für alle Vorgänge benötigen Sie:
• Einmalige Registrierung im Servicekonto.NRW (https://servicekonto.nrw/serviceaccount/) erforderlich,
• Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), (aktuell: Ausnahme bei Außerbetriebsetzung)
• Ein Kartenlesegerät oder ein -Smartphone mit kostenloser AusweisApp2 (aktuell: Ausnahme bei Außerbetriebsetzung).
• Die fälligen Verwaltungsgebühren müssen im Vorgang mittels ePayment-System (giropay/paydirekt/Kreditkarte/paypal) bezahlt werden.
Für die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges im Internet benötigen Sie zusätzlich:
• Ein nach dem 01. Januar 2015 zugelassenes Fahrzeug.
• Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes. Diese können Sie an einem aufgedruckten QR-Code erkennen.
• Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) mit verdecktem Sicherheitscode.
Für die Umschreibung eines Fahrzeuges oder Adressänderung benötigen Sie zusätzlich:
• Ein nach dem 01.01.2015 zugelassenes und aktuell angemeldetes Fahrzeug.
• Zulassungsbescheinigung Teil I ("Fahrzeugschein") mit Sicherheitscode.
• Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und ggf. einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP).
- Momentan beschränken sich die Möglichkeiten für Online-Anträge noch auf natürliche Personen, die sich selbst elektronisch ausweisen müssen (Ausnahme: Außerbetriebsetzung).
- Zur Nutzung ist eine einmalige Registrierung im Servicekonto.NRW erforderlich.
- Der Antragsteller/Die Antragstellerin darf keine offenen Rückstände aus zulassungsrechtlichen Vorgängen beim Kreis Recklinghausen oder offene Kfz-Steuerrückstände beim Zoll haben.
- Zulassungsvorgänge sind nur auf ein Standardkennzeichen möglich (schwarze Schrift auf weißem Grund). Die Zulassung auf Saison-, E-, H- und Wechsel-Kennzeichen ist online nicht möglich.
Was wird für die Online-Vorgänge benötigt?
Bitte überprüfen Sie Ihre Zulassungsunterlagen auf Vollständigkeit bevor Sie die Sicherheitscodes an der/n Zulassungsbescheinigung/en sowie Kennzeichenschild/ern entfernen.
Für alle Vorgänge benötigen Sie:
• Einmalige Registrierung im Servicekonto.NRW (https://servicekonto.nrw/serviceaccount/) erforderlich,
• Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), (aktuell: Ausnahme bei Außerbetriebsetzung)
• Ein Kartenlesegerät oder ein -Smartphone mit kostenloser AusweisApp2 (aktuell: Ausnahme bei Außerbetriebsetzung).
• Die fälligen Verwaltungsgebühren müssen im Vorgang mittels ePayment-System (giropay/paydirekt/Kreditkarte/paypal) bezahlt werden.
Für die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges im Internet benötigen Sie zusätzlich:
• Ein nach dem 01. Januar 2015 zugelassenes Fahrzeug.
• Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes. Diese können Sie an einem aufgedruckten QR-Code erkennen.
• Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) mit verdecktem Sicherheitscode.
Für die Umschreibung eines Fahrzeuges oder Adressänderung benötigen Sie zusätzlich:
• Ein nach dem 01.01.2015 zugelassenes und aktuell angemeldetes Fahrzeug.
• Zulassungsbescheinigung Teil I ("Fahrzeugschein") mit Sicherheitscode.
• Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und ggf. einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP).
• Bei Halterwechsel zusätzlich:
• Bankdaten für ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer.
• Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.).
• Zulassungsbescheinigung Teil II ("Fahrzeugbrief") mit Sicherheitscode. Diese Dokumente werden erst seit 2018 herausgegeben.
• Bei Wechsel des Kennzeichens zusätzlich:
• Bisherige Kennzeichenschilder mit Stempelplaketten und darunterliegenden Sicherheitscodes. Diese Schilder werden erst ab 2015 ausgegeben und sind am aufgedruckten QR-Code erkennbar.
• Bankdaten für ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer.
• Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.).
• Zulassungsbescheinigung Teil II ("Fahrzeugbrief") mit Sicherheitscode. Diese Dokumente werden erst seit 2018 herausgegeben.
• Bei Wechsel des Kennzeichens zusätzlich:
• Bisherige Kennzeichenschilder mit Stempelplaketten und darunterliegenden Sicherheitscodes. Diese Schilder werden erst ab 2015 ausgegeben und sind am aufgedruckten QR-Code erkennbar.
Weitergehende Informationen zum Projekt i-Kfz finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
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